AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Kolpingjugend Diözesanverband Regensburg

 

Veröffentlichung der Maßnahmen

Die Veranstaltungen, Schulungen, Freizeiten bzw. Maßnahmen (kurz: Veranstaltungen) der Kolpingjugend DV Regensburg werden in sozialen Netzwerken, auf der Homepage, in Tageszeitungen, im Kolping Intern oder auf Flyern sowohl online als auch offline veröffentlicht und sind für alle Interessierten zugänglich, soweit nichts anderes angegeben.

Anmeldung

Die Anmeldung zu angebotenen Veranstaltungen, Schulungen, Freizeiten oder Maßnahmen erfolgen über das Online-Anmeldeformular (zu finden auf der Homepage). Wenn die Online-Anmeldung erfolgreich gesendet wurde, erhält der Absender vom System per Email eine automatische Sendebestätigung (Bitte dazu auch den Spamordner überprüfen). Achtung, diese Email ist keine Anmeldebestätigung. Eine Anmeldung kann außerdem mit dem ausgefüllten Anmeldeformular per Post, Fax oder Email erfolgen. Eine Info über den Anmeldestatus (angemeldet, Warteliste, etc.) wird in den nächsten Tagen separat per Email direkt vom Büro der Kolpingjugend DV Regensburg versendet. Falls von der Kolpingjugend keine Absage erfolgt, gilt die Anmeldung als verbindlich. Falls eine Veranstaltung ausge-bucht ist, erfolgt eine Benachrichtigung. Auf Wunsch kann eine Aufnahme auf eine Warteliste vorgenommen werden. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann dann jedoch nicht garantiert werden. Falls ein Nach-rücken möglich ist, wird der TN informiert. Falls dieser den Platz nicht wahr-nehmen kann, fallen für ihn keine Gebühren an. Die Plätze auf der Warteliste werden chronologisch nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss (siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung) erlaubt sich die Kolpingjugend DV Regensburg, Ausfallgebühren zu erheben. Es wird mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig – oder in Höhe des Teilnehmerbeitrages, wenn dieser unter 20,00 € liegt. Bei nicht mehr stornierbaren Leistungen kann gegebenenfalls auch der gesamte Teilnehmerbeitrag fällig werden.

Teilnahmegebühr

Die Kosten für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen können der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden. Die Teilnahmegebühr ist – wenn nicht anders angegeben – bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu überweisen. Das entsprechende Konto und der Verwendungs-zweck können dem vor der Veranstaltung verschickten Anschreiben entnommen werden. Unsere Preise verstehen sich als Komplettangebote für die in den Ausschreibungen angegebenen Leistungen. Bei Verzicht auf einzelne Leistungen durch den Teilnehmer (z.B. vorzeitiger Abbruch der Maßnahme, Verzicht auf den ggf. angebotenen Transport) wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet (auch nicht teilweise).

Veranstaltungsabsage

Die Kolpingjugend DV Regensburg kann unter bestimmten Umständen, wie z.B. ungenügender Teilnehmerzahlen, Ausfall des Referenten oder Kursleiters, oder bei anderen, nicht von der Kolpingjugend zu verantwortenden Umständen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmergebühren, die bis dato bei der Kolpingjugend eingegangen sind, voll auf das Konto zurückerstattet, von dem die Zahlung eingegangen ist.

Ausfallgebühren, Reiserücktrittsversicherung

Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss (siehe Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung) erlaubt sich die Kolpingjugend DV Regensburg, Ausfallgebühren zu erheben. Es wird mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig – oder in Höhe des Teilnehmerbeitrages, wenn dieser unter 20,00 € liegt. Bei nicht mehr stornierbaren Leistungen kann gegebenenfalls auch der gesamte Teilnehmerbeitrag fällig werden.
Das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung ist jedem Teilnehmenden selber überlassen.

Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen

Während der Veranstaltung werden von den Teilnehmenden Bild-, Video- und Tonaufnahmen gemacht werden. Die Kolpingjugend DV Regensburg behält sich vor, diese für interne Zwecke (z.B. bei Schulungen), zur Berichterstattung und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. soziale Netz-werke, Jahresbericht, Homepage, Imagefilm, Tageszeitung, Kolping Intern, Flyer) sowohl online als auch offline zu verwenden, wenn dem nicht in der Einverständniserklärung widersprochen wird.
Wir weisen darauf hin, dass Teilnehmende die auf der Veranstaltung gemachten Fotos und Filme, auf denen andere Teilnehmende zu sehen sind, nicht ohne deren Einverständnis im Internet veröffentlichen oder über sonstige Medien Drittpersonen zur Verfügung stellen dürfen.

Leitungs- und Fürsorgepflicht

Der Leitung bzw. dem Betreuerteam der Veranstaltung obliegt die Leitungs- und Fürsorgepflicht. Die Aufsichtspflicht unseres Betreuerteams gegenüber den Teilnehmenden beginnt ab dem offiziellen Beginn der Veranstaltung, der auf dem Schreiben vermerkt ist, das Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung zugeht bzw. bei Ankunft des Teilnehmenden auf der Veranstaltung. Sie endet spätestens bei offiziellem Ende bzw. bei einem frühzeitigen Verlassen der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen der Kolpingjugend DV Regensburg wird den Teilnehmenden erlaubt, sich in Kleingruppen für festgelegte Zeiträume, in begrenzten Gebieten ohne Aufsicht zu bewegen. Zeitraum, Gebiet und Größe der Kleingruppen werden altersgemäß abgestimmt.
Für die Leitung und Fürsorge ist es unerlässlich, dass relevante Informatio-nen, die die Teilnehmenden betreffen, wie z.B. bekannte Vorerkrankungen, psychische Erkrankungen etc., durch diese bzw. deren Erziehungsberech-tigte an die Kolpingjugend DV Regensburg gemeldet werden.

Krankheiten, Allergien, Medikation von Teilnehmenden

Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Teilnehmenden, die Leitung der Veranstaltung über gesundheitliche Einschränkungen und Besonderheiten – physischer und psychischer Art – wie Krankheiten, Allergien oder Verhaltensauffälligkeiten zu informieren. Über notwendige Medikation muss die Leitung vor Beginn der Veranstaltung informiert werden. Wir weisen darauf hin, dass es unseren Betreuern nicht erlaubt ist, Medikamente (auch Salben oder Homöopathisches etc.) an Teilnehmende auszuhändigen. Falls dennoch eine Medikamentengabe durch Betreuende notwendig ist, bitten wir Sie, dies im Fragebogen anzugeben und sich gegebenenfalls mit uns in Verbindung zu setzen.

Ausschluss eines Teilnehmenden

Für die Kolpingjugend DV Regensburg sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bindend. Eine Zuwiderhandlung hat den sofortigen Ausschluss des Teilnehmenden von der Veranstaltung und dessen Heimreise auf eigene Kosten zur Konsequenz. Die Eltern werden bei Minderjährigen natürlich im Vorfeld informiert und verpflichten sich, eine Heimreise bei entsprechenden Verstößen zu organisieren.
Ebenso haben wiederholte Verstöße gegen grundsätzliche Anweisungen des Betreuerteams bzw. gegen die auf der Veranstaltung geltenden Regeln, die sofortige Heimreise des Teilnehmenden auf eigene Kosten zur Folge. Die Eltern werden bei Minderjährigen natürlich im Vorfeld informiert und verpflichten sich, eine Heimreise bei entsprechenden Verstößen zu organisieren.

Betreuungspersonal

Die Kolpingjugend DV Regensburg legt großen Wert auf persönlichen Reife-grad und Eignung der einzelnen Teamer und Betreuer. Uns ist es wichtig, dass unsere Betreuer immer wieder geschult werden, so dass sie auch über fachliches Wissen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Die kirchliche Jugendarbeit bietet nicht nur für die Teilnehmenden ein Lernfeld im Sinne der Persönlichkeitsbildung, sondern auch für die Betreuer. Dieses Lernfeld befürworten wir und möchten wir auch fördern. Aus diesem Grund sind bei unseren Veranstaltungen, neben verantwortlichen volljährigen Leitungspersonen, auch minderjährige Betreuer dabei.
Wir haben von allen unseren Betreuern, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen – wie in § 72a SGB VIII und der Präventionsordnung des Bistums Regensburg gefordert.

Ausschluss von entsprechenden Gegenständen

Die Kolpingjugend DV Regensburg behält sich vor, gewisse Gegenstände aus pädagogischen oder anderen Gründen von bestimmten Veranstaltungen auszuschließen und erst nach Beendigung der Veranstaltung dem Eigentümer wieder auszuhändigen (z.B. elektronische Geräte, feststehende Messer, Süßigkeiten, Alkohol). Je nach Veranstaltung ist beispielsweise das Mitbringen und Verwenden von Smartphones nicht erlaubt. Vor der Anmeldung können Informationen dazu bei den angegebenen Kontaktdaten eingeholt werden.

Haftungsausschluss

Die Kolpingjugend DV Regensburg haftet nicht für Schäden, die durch Dritte, oder durch höhere Gewalt verursacht werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den AGBs hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGBs zur Folge.

Stand: 30.06.2023