Wenn wir als Jugendleiter/innen erfahren, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird oder der Verdacht begründet scheint, dass ein Kind gravierenden Mangel im Elternhaus erleidet, wollen wir in der Regel so schnell wie möglich etwas tun. Wir sind unter Umständen entsetzt, vielleicht auch wütend und können die Vorstellung kaum aushalten, dass das Kind solche Erfahrungen machen musste und vielleicht gegenwärtig auch noch macht.
Zum Wohle des Kindes ist es jetzt wichtig, nicht den Kopf zu verlieren. Kinder brauchen die Sicherheit, dass wir nicht voreilig, vielleicht sogar über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen handeln.
Das bedeutet im konkreten Fall:
Erst einmal Ruhe bewahren und sich Unterstützung suchen.
Unterstützung findest du hier:
Jeder Diözesanverband der Kolpingjugend bestimmt selbst, wer Vertrauensperson für das Handlungsfeld Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist. Vertrauenspersonen können Ehrenamtliche aus dem Diözesanverband sein, einzelne Personen aus der Diözesanleitung, die Jugendreferentin/der Jugendreferent oder auch Personen aus dem BDKJ oder den (Erz-) Bischöflichen Jugendämtern.
Damit du weißt, wer oder was Vertrauenspersonen sind, haben wir hier die wichtigsten Punkte der Arbeit der Vertrauenspersonen zusammengestellt:
Wofür ist eine Vertrauensperson in der Regel zuständig?
- Mitglieder, Mitarbeiter/-innen, Jugendleiter/-innen und Leitungskräfte des Jugendverbands
- Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene des Verbands und deren Eltern
- Mitarbeiter/-innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die von
Täter/-innen aus Kreisen des Jugendverbandes erfahren
- Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst
- Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, wenn nötig
- Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte
- Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens
- Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen
- Teilnahme an Vernetzungstreffen der Vertrauenspersonen
- Anregungen zu Präventionsmaßnahmen geben30
WICHTIG ist:
Eure Vertrauensperson ist Experte/-in für ihr Jugendarbeits-Umfeld und die dortigen Strukturen. An sie könnt ihr euch mit Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Vertrauens-person. Es ist die Aufgabe von Profis, die Opfer zu betreuen, Täter/-innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.
Unsere Vertrauensperson ist unter dieser Notfallnummer zu erreichen:
0176 / 994 532 62
(vgl. Arbeitshilfe An jedem Tag Kinder aktiv schützen)
Weitere Informationen zu diesem Thema, wie z.B. Adressen von Fachstellen etc. findest du hier.