Anträge zur Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit gemäß dem Gesetz können auf unter folgenden Links heruntergeladen und an die BDKJ-Diözesanstelle zur Bearbeitung gesendet werden.
Außerdem ist es für bereits verdienende Jugendleiter/-innen möglich für Mitarbeiterbildungsmaßnahmen oder Sitzungen von überörtlichen Verbandsgremien einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall aus den Mitteln des Bayerischen Jugendrings zu stellen.